und Umwelt entstünden (Baudepartement SG, Juristische Mitteilungen 2000/III/36). 4.3 Im Baubeschrieb vom 30. November 2016 wird ausgeführt, dass im Zwischenbau (Vers.-Nr. 003) im Erdgeschoss eine Betriebskantine und im Obergeschoss Lager- und Abstellräume eingebaut werden, die teilweise auch von den Asylsuchenden genutzt werden können oder auch vermietet würden. Es ist damit unbestritten, dass die Umnutzung des ehemaligen Schweinestalls als Erweiterung der bestehenden Asylunterkunft im Wohnhaus angedacht ist und nicht nur die baulichen Massnahmen auf eine solche Nutzung hinweisen. Doch nicht nur bei den explizit als Aufenthaltsraum, Betriebsaufenthalt und Betriebskan-