c) Mit Rekursergänzung vom 6. April 2018 macht die Rekurrentin geltend, die Bodenheizung sei bereits zur Ferkelzucht verwendet und lediglich neu an die Zentralheizung angeschlossen worden. Auch Duschen und Waschgelegenheiten für die Mitarbeiter der Schweinezucht sowie die beanstandeten Fenster seien schon immer vorhanden gewesen. Es stimme zwar, dass vor den Fenstern Fassadenteile montiert gewesen seien, welche die Fenster verdeckt hätten. Durch einen Sturm seien die Fassadenteile abgerissen worden, weshalb die Fenster wieder zum Vorschein gekommen seien. Deshalb seien die Fenster erneuert worden. Die Küche sei nicht eingebaut, sondern lediglich lose hingestellt.