Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 64/2019), Seite 4/21 ten und Waschgelegenheiten von bzw. für Menschen ohne Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit das zulässige Mass einer bloss teilweisen Zweckänderung bei weitem übersteige und die Identität der Bauten und Anlagen sowie ihrer Umgebung nicht mehr wahre. Nachdem das Erweiterungspotenzial des Wohnhauses ausgeschöpft sei, sei die Erweiterung in den angebauten Schweinestall (Vers.-Nr. 003) ebenfalls ausgeschlossen.