- Entfernung der Mauer südöstlich beim Wohnhaus und fachgerechte Entsorgung des Materials. Anschliessend Wiederherstellung der Löffelsteinmauer und der Böschung; - Einbau der Küche im Erdgeschoss des Wohnhauses Assek.-Nr. 002; - Entfernung von Küche, Ess- und Aufenthaltsräumen im Erdgeschoss sowie der Dusch- und Waschräume und der Zwischenwände im Obergeschoss des Zwischenbaus Assek-Nr. 003.