2.4, Abs. 3, der Erwägungen. Wiederherstellung der Grünflächen gemäss Orthofoto aus dem Jahre 1995 durch Entfernung des Recyclingmaterials, dessen fachgerechte Entsorgung und anschliessender Renaturierung. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 64/2019), Seite 3/21 - Entfernung der Mauern westlich entlang des Grundstücks und fachgerechte Entsorgung des Materials. Anschliessend Renaturierung der Fläche und Wiederherstellung der Böschung;