b) Innert der Auflagefrist vom 9. bis 22. Dezember 2016 erhoben D.___, die B.___ sowie die C.___, vertreten durch die E.___, Einsprache gegen das Bauvorhaben. c) Der Gemeinderat Z.___ eröffnete der A.___AG die Teilverfügung des AREG vom 12. September 2017 mit Verfügung vom 29. Januar 2018 und beschloss: 1. Das Baugesuch Umnutzung Schweinestall Assek. Nr. 004 in Lagerräume und Schweinestall Assek. Nr. 003 in Betriebskantine, Aufenthalts- und Lagerräume sowie Neugestaltung Umgebung sowie Parkplätze für Lastwagen wird abgelehnt.