g) Am 6. Juli 2016 erging eine weitere Baueinstellungsverfügung wegen unbewilligter Bautätigkeiten auf Grundstück Nr. 001. h) Anlässlich einer Baukontrolle vom 28. Juli 2016 wurde festgestellt, dass der Wiederaufbau des Wohnhauses nicht nach den bewilligten Plänen erfolgt war. Die Grundeigentümerin wurde aufgefordert, für die nicht bewilligten Änderungen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. B. a) Mit Baugesuch vom 30. November 2016 beantragte die A.___AG beim Gemeinderat Z.___ die Baubewilligung für die Umnutzung und den Umbau der Schweineställe (Vers.-Nrn. 003 und 004) samt Umgebungsgestaltung.