c) Nach einem Brand im September 2015 wurde ohne Baubewilligung mit dem Wiederaufbau des Wohnhauses begonnen. Der Gemeinderat Z.___ erliess am 13. November 2015 eine Baueinstellungsverfügung über die gesamten Bauarbeiten auf Grundstück Nr. 001, worauf die A.___AG am 21. Dezember 2015 ein Baugesuch für den Wiederaufbau des Wohnhauses und die Erstellung von Umgebungsmauern beim Gemeinderat einreichte. d) Zwischenzeitlich erging am 2. Februar 2016 erneut eine Baueinstellungsverfügung, weil am Schweinestall (Vers.-Nr. 004) und am Zwischenbau (Vers.-Nr. 003) Bautätigkeiten festgestellt worden waren.