RPG nicht erteilt werden (Erw. 5), und die vorinstanzlich angeordnete Wiederherstellung erwies sich als rechtmässig (Erw. 9). Es läuft den Grundsätzen der Rechtsordnung zuwider, eine fortdauernde zonenwidrige Nutzung eines Grundstücks - vor allem, wenn die Durchsetzung des Gebots der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet betroffen ist - zu dulden, obwohl keine Aussicht auf deren Bewilligung besteht. Es wurde daher ein Nutzungsverbot erlassen und gleichzeitig einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen (Erw. 12). BDE 2019 Nr. 64 finden Sie im angehängten PDF-Dokument