BDE 2019 Nr. 64 Art. 37a RPG, Art. 24c RPG, Art. 158 PBG f., Art. 18 Abs. 1 VRP, Art. 51 Abs. 1 VRP. Vollständige Zweckänderungen von zonenfremden Gewerbebetrieben in Wohnbauten in der Landwirtschaftszone fallen nicht unter die Regelung von Art. 37a RPG (Erw. 4). Umnutzungen von Schweinestallungen zu Wohnund Aufenthaltsräumen ohne Zusammenhang mit einer gewerblichen oder landwirtschaftlichen Arbeitstätigkeit übersteigen zudem das zulässige Mass einer bloss teilweisen Zweckänderung. Eine nachträgliche Baubewilligung konnte daher auch unter dem Titel von Art. 24c RPG nicht erteilt werden (Erw. 5), und die vorinstanzlich angeordnete Wiederherstellung erwies sich als rechtmässig (Erw.