{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2019-10-10", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-1236_2019-10-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=27&type=1563347022&cHash=7c72efe839f9d157c62bee8f56bb02a0", "Checksum": "b1d4a56f5b5dffee999a4952967c26dd"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-1236"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 10.10.2019 18-1236"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 04:43:52", "Checksum": "23fb8a5b9012bcc05d7ebabe7190eacc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 10.10.2019 18-1236\n\n 1. Das Baugesuch Umnutzung Schweinestall Assek.\nNr. 004 in Lagerräume und Schweinestall Assek.\nNr. 003 in Betriebskantine, Aufenthalts- und Lagerräume sowie Neugestaltung Umgebung sowie Parkplätze für Lastwagen wird abgelehnt.\n\nDie Verfügung des Amtes für Raumentwicklung und\nGeoinformation vom 12. September 2017 bildet einen\nintegrierten Bestandteil dieser Verfügung.\n\n2. Die A.___AG wird verpflichtet, den rechtmässigen Zustand auf Grundstück Nr. 001 wiederherzustellen.\n\nDer Rückbau ist wie folgt vorzunehmen:\n\n- Entfernung des Recyclingmaterials auf den Vorplätzen, fachgerechte Entsorgung des Materials\nund Einbau von sauberem Kiesmaterial oder Erbringen des Qualitätsnachweises des Recyclingmaterials und des Nachweises, dass das Recyclingmaterial mindestens zwei Meter über dem\nGrundwasserspiegel eingebaut wurde gemäss\nZiff. 2.4, Abs. 3, der Erwägungen. Wiederherstellung der Grünflächen gemäss Orthofoto aus dem\nJahre 1995 durch Entfernung des Recyclingmaterials, dessen fachgerechte Entsorgung und anschliessender Renaturierung.\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 64/2019), Seite 3/21\n- Entfernung der Mauern westlich entlang des\nGrundstücks und fachgerechte Entsorgung des\nMaterials. Anschliessend Renaturierung der Fläche und Wiederherstellung der Böschung;\n\n- Entfernung der Mauer südöstlich beim Wohnhaus\nund fachgerechte Entsorgung des Materials. Anschliessend Wiederherstellung der Löffelsteinmauer und der Böschung;\n\n- Einbau der Küche im Erdgeschoss des Wohnhauses Assek.-Nr. 002;\n\n- Entfernung von Küche, Ess- und Aufenthaltsräumen im Erdgeschoss sowie der Dusch- und\nWaschräume und der Zwischenwände im Obergeschoss des Zwischenbaus Assek-Nr. 003.\n\n- Entfernung der eingebauten Fenster an der südwestlichen Fassade des Zwischenbaus Assek.-\nNr. 003, deren fachgerechte Entsorgung und Wiederherstellung der ursprünglichen Fassade;\n\n- Entfernung des Lagermaterials im Schweinestall\nAssek-Nr. 004 und im Zwischenbau Assek.-\nNr. 003;\n\n3. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird eine Frist von 4 Monaten nach Rechtskraft\ndes vorliegenden Beschlusses angesetzt. Der Vollzug\nder Wiederherstellung ist der Bauverwaltung zu melden.\n\n4. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 2 und\n3 des vorliegenden Beschlusses wird die Ungehorsamstrafe nach Art. 292 StGB angedroht. Diese Bestimmung lautet:\n\n\"Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem\nzuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassene Verfügung\nnicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.\"\n\n5. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffern 2 und\n3 des vorliegenden Beschlusses wird zur Beseitigung\ndes rechtswidrigen Zustands die Ersatzvornahme angedroht.\n\n6. Die Einsprachen von C.___, D.___, und B.___ werden\nim Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist.\n\n7. (Gebühr)\n\nZur Begründung führte der Gemeinderat aus, dass die Umnutzung der\nSchweinestallungen zu Aufenthaltsräumen, Verpflegungsmöglichkei-\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 64/2019), Seite 4/21\nten und Waschgelegenheiten von bzw. für Menschen ohne Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit das zulässige Mass einer bloss teilweisen Zweckänderung bei weitem übersteige und die Identität der\nBauten und Anlagen sowie ihrer Umgebung nicht mehr wahre. Nachdem das Erweiterungspotenzial des Wohnhauses ausgeschöpft sei,\nsei die Erweiterung in den angebauten Schweinestall (Vers.-Nr. 003)\nebenfalls ausgeschlossen.\n\nC.\na) Gegen diesen Beschluss erhob die A.___AG, vertreten durch\nlic.iur. Bernhard Oberholzer, Rechtsanwalt, St.Gallen, mit Schreiben\nvom 28. Februar 2018 Rekurs beim Baudepartement. Es werden folgende Anträge gestellt:\n\n1. Der Entscheid des Gemeinderates Z.___ vom 29. Januar 2018 sei aufzuheben.\n\n2.1 Die Einsprachen von C.___, D.___ und B.___ seien\nabzuweisen.\n\n2.2 Die Baugesuche Nrn. 16-747 und 16-7282 seien zu\nbewilligen.\n\n2.3 Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die\nVorinstanz zurückzuweisen.\n\n3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gemeinde Eschenbach (recte: Z.___), eventuell zu Lasten der Bauherrschaft.\n\nb) Mit Schreiben vom 5. April 2018 zeigt der Rechtsvertreter an,\ndass er die Rekurrentin nicht mehr vertrete.\n\n"}