Baudepartement SG, Juristische Mitteilungen 2016/II/1, einsehbar unter: https://publikationen.sg.ch/weiterepublikationen). Es liegt sodann in der Verantwortung der Grundeigentümer, sich bereits im Zeitpunkt des Erwerbs – sei es durch Teilung, Kauf, Schenkung oder Erbschaft – über die Rechtmässigkeit der bestehenden Bebauung und entsprechend möglicher künftiger Massnahmen auf den jeweiligen Grundstücken kundig zu machen.