Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 86/2020), Seite 12/16 blosse Aufteilung auf zwei Wohneinheiten eine Nutzungsänderung darstellt, wäre ein entsprechendes Vorhaben auf jeden Fall bewilligungspflichtig und die Wahrung der Identität vorab bzw. unabhängig vom vorliegenden Rekursverfahren vom AREG zu prüfen.