Das vorliegend zu beurteilende Baugesuch sieht eine Erweiterung der Wohnfläche und entsprechend die Schaffung zusätzlichen Gebäudevolumens ausserhalb des bestehenden Gebäudes vor. Wie ausgeführt sind jedoch die Voraussetzungen für mehr als geringfügige Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild nicht erfüllt und ist nicht ersichtlich, inwiefern mit einer Korrektureingabe die Bewilligungsfähigkeit erreicht werden könnte.