3.3.7 Sind die Voraussetzungen für eine Erweiterung ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens nach Art. 24c Abs. 4 RPG nicht erfüllt und die Erweiterung bereits aus diesem Grund nicht zulässig, so muss die Wahrung der Identität nicht mehr geprüft werden (MUGGLI, a.a.O., Art. 24c N 36). Tatsächlich aber wäre auch diese zu verneinen, erhält doch das Wohnhaus mit dem Anbau ein gegenüber dem ursprünglichen Haus wesentlich verändertes Erscheinungsbild, zu welchem mit der Einrichtung einer zweiten Wohneinheit überdies eine wesentliche Nutzungsänderung hinzutritt.