Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 86/2020), Seite 11/16 1C_312/2016 vom 3. April 2017 Erw. 3.2, mit Verweis auf den Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats vom 22. August 2011, BBl 2011 7090). Entsprechende Anpassungen wurden aber bereits mit dem Ersatzbau im Jahr 1995 realisiert. Das bestehende Wohnhaus ist damit ohne Weiteres zeitgemäss bewohnbar.