RPG: Änderungen an zonenwidrig gewordenen Bauten und Anlagen", Anhang 1, S. 21). Unter der Bruttonebenfläche BNF sind demgegenüber alle Räume zu verstehen, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt und geeignet sind (wie Keller, Estrich, Waschküche, Heizung oder Einstellräume; vgl. Vollzugshandbuch AREG, a.a.O., Ziff. C.3.6).