Die anrechenbare Bruttogeschossfläche aBGF setzt sich zusammen aus allen Geschossflächen inklusive der Mauer- und Wandquerschnitte, die dauerhaft für das Wohnen und Arbeiten genutzt werden können, zuzüglich der zur Erschliessung der entsprechenden Wohnund Arbeitsräume dienenden Verkehrsflächen (vgl. Vollzugshandbuch des AREG, Stand August 2018, Ziff. C.3.6; Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Neues Raumplanungsrecht, Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung und Empfehlungen für den Vollzug, Bern 2001, Register V, "Bewilligungen nach Artikel 24c RPG: Änderungen an zonenwidrig gewordenen Bauten und Anlagen", Anhang 1, S. 21).