3.2 Vorliegend ist aus dem rekurrentischen Baubeschrieb und den angefochtenen Verfügungen zu schliessen, dass der als Nebenerwerb geführte Landwirtschaftsbetrieb der Eltern des Rekurrenten etwa Mitte des Jahres 1970 aufgegeben wurde. Am 1. Juli 1972 – d.h. im Zeitpunkt des Inkrafttretens des früheren Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigungen vom 8. Oktober 1971 (aGSchG;