Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 86/2020), Seite 5/16 2. Der Rekurrent macht eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs geltend. Zwar sei er zur Stellungnahme zum Verfügungsentwurf "Verweigerung der Baubewilligung" eingeladen worden; seine Stellungnahme vom 12. Dezember 2017 sei vom AREG in der Folge jedoch komplett ignoriert worden.