d) Am 28. November 2017 stellte das Bauamt Z.___ A.___ einen Entwurf der Baubewilligungsverfügung samt der raumplanungsrechtlichen Teilverfügung zur Stellungnahme zu. A.___, neu vertreten durch lic.iur. Richard Schmidt, Rechtsanwalt, Glarus, liess sich dazu mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 vernehmen und beantragte, das Bauvorhaben sei zu bewilligen und andernfalls der Rückbau der Zweitwohnung Vers.-Nr. 008 auf dem Nachbargrundstück anzuordnen. Mit Schreiben vom 11. Januar 2018 teilte das AREG mit, dass es an der Teilverfügung festhalte.