c) Ein weiterer Augenschein in Anwesenheit von A.___, seinem Planer sowie Vertretern des Bauamtes Z.___ und des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) fand am 14. Juni 2017 statt. Mit raumplanungsrechtlicher Teilverfügung vom 13. Juli 2017 stellte das AREG in der Folge fest, dass es sich beim Wohnhaus Vers-Nr. 005 um ein rechtmässig erstelltes, altrechtliches, nicht mehr zonenkonformes Bauwerk handle.