b) Innert der Auflage- und Einsprachefrist vom 11. bis 24. Januar 2017 erhob D.___ Einsprache mit der Begründung, der geplante Anbau komme teilweise über ein eingedoltes Gewässer zu liegen. Die Einsprache wurde mit Schreiben vom 27. Februar 2017 zurückgezogen, gleichzeitig aber die Prüfung der Bewilligung der Eindolung beantragt. Ein am 17. Mai 2017 mit Vertretern des kantonalen Tiefbauamtes und des Bauamtes Z.___ sowie A.___ durchgeführter Augenschein ergab, dass mit der Eindolung nur Oberflächenwasser gesammelt wird und ein Rückbau unverhältnismässig wäre.