d) Auf dem noch ungeteilten Grundstück Nr. 003 waren im Hofbereich ursprünglich das Wohnhaus Vers.-Nr. 005, der Schopf Vers.- Nr. 006 und der Stall Vers.-Nr. 007 vorhanden. Dem Baugesuch von A.___ für den Abbruch des ursprünglichen Wohnhauses Vers.- Nr. 005 und den heutigen Ersatzbau stimmte das (damals zuständige) Amt für Umweltschutz (heute Amt für Umwelt [AFU]) mit Teilverfügung vom 5. Dezember 1994 zu; die zugehörige Baubewilligung des Gemeinderates Z.___ liegt nicht vor, datiert jedoch gemäss entsprechendem Grundbuch-Beleg vom 7. Dezember 1994. Für den in den Jahren 1978/79 ursprünglich offenbar als Ferienwohnung geplanten Wohnteil Vers.-Nr.