2. a) Auf die Erhebung der amtlichen Kosten in der Höhe von Fr. 3'000.– bei der Politischen Gemeinde Z.___ wird verzichtet. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 29/2020), Seite 13/14 b) Der am 9. Januar 2018 von A.___ geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird zurückerstattet. 3. a) Das Begehren von A.___ und B.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. b) Das Begehren der Politischen Gemeinde Z.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Der Vorsteher Marc Mächler Regierungsrat Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 29/2020), Seite 14/14