4.3.2 Weiter hat der Gesetzgeber nach dem Gesagten in Art. 16 ff. USG explizit das Spannungsverhältnis zwischen dem Anliegen des Immissionsschutzes und dem Vertrauensschutz geregelt. Die bestehende Beleuchtungsanlage im Sportpark C.___ ist aufgrund der massiven Überschreitung der Grenzwerte der SN EN 12193:2008 (um Faktor 10 bzw. Faktor 28) und damit verbunden der Verletzung von Art. 11 USG eine sanierungsbedürftige Anlage im Sinn von Art. 16