Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 29/2020), Seite 10/14 Strahler stark nach unten geneigt werden würden und legt mittels Auflage fest, dass die zusätzliche Beleuchtungsstufe nur für Fussballspiele mit TV-Übertragung eingeschaltet werden darf. Weitergehende Massnahmen zur Reduktion der Emissionen der Erweiterung der Beleuchtung sind nicht ersichtlich.