4.2.2 Die Vorinstanz stützt sich auf den Bericht der F.___ GmbH vom 25. Oktober 2017 und anerkennt, dass die bestehende Anlage die zulässigen Grenzwerte überschreitet und die Erweiterung zu einer geringfügigen Verstärkung der Lichtimmissionen bei der H.___strasse führen würde. Das AFU erachtet gemäss seinem Amtsbericht vom 25. Mai 2018 die im Bericht der F.___ GmbH durchgeführten Berechnungen sowie die Schlussfolgerungen als korrekt.