2. Die maximalen Beleuchtungsstärken auf den Fassaden des Gebäudes I.___strasse (rekurrentische Liegenschaft) liegen auf Grund der grossen Entfernung deutlich unter 10 Lux. Die Lichtstärken überschreiten durch die heutige Anlage in 7 m Höhe mit drei bzw. einem Scheinwerfer den Grenzwert von 10'000 cd. (…). Die acht zusätzlichen Scheinwerfer am Tribünendach haben auf das Gebäude I.___strasse keinen Einfluss. Die neuen Scheinwerfer würden die unerwünschte Lichtimmission nicht erhöhen.