4.2.1 Die Rekursgegnerin hat den Bericht der F.___ GmbH zu den Lichtimmissionen der Beleuchtungsanlage im Fussballstadion C.___ eingereicht. Im Bericht vom 25. Oktober 2017 wurde die Störwirkung der Beleuchtung auf die Gebäude der damaligen Einsprecher (darunter auch auf die Liegenschaft der Rekurrenten an der I.___strasse) untersucht. Die Gutachter gelangen zu folgender Schlussfolgerung: