Beigezogen werden in der Schweiz seit Längerem die Empfehlungen des deutschen Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI 2000) sowie die Richtlinie der Commission Internationale CIE-150. Die Richtwerte der CIE-150 für die maximal zulässige Störwirkung durch Aussenbeleuchtungsanlagen wurden im Dezember 2007 in die europäische Norm EN 12193:2007 "Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung" aufgenommen. Diese Norm ist in der Schweiz zur nationalen Norm SN EN 12193:2008 erklärt worden (vgl. zum Ganzen: Urteil 1C_105/2009 des Bundesgerichtes vom 13. Oktober 2009 Erw.