11 bis 14 USG sowie Art. 16 bis 18 USG anzuwenden haben (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 1C_602/2012 vom 2. April 2014 Erw. 3.3). 4.1.3 Im Jahr 2005 hat das damalige Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL; heute BAFU) Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen herausgegeben. Diese zeigen auf, wie sich unnötige Lichtemissionen durch eine nachhaltige Lichtnutzung in Aussenräumen vermeiden lassen. Die Empfehlungen verstehen sich als "Leitlinie", enthalten aber keine konkret anwendbaren Normen (Urteil des Bundesgerichtes 1C_216/2010 vom 28. September 2010 Erw. 3.1).