b) wenn sie Vertreter, Beauftragte, Angestellte oder Organe einer an der Angelegenheit beteiligten Person sind oder in der Sache Auftrag erteilt haben; Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 29/2020), Seite 4/14 bbis) wenn sie bei einer Anordnung einer Vorinstanz mitgewirkt haben; c) wenn sie aus anderen GrĂ¼nden befangen erscheinen.