D. a) Mit Vernehmlassung vom 31. Januar 2018 beantragt die Vorinstanz den Rekurs unter Kostenfolge abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Zur Begründung wird im Wesentlichen auf den Einspracheentscheid verwiesen. b) Mit Amtsbericht vom 25. Mai 2018 führt das Amt für Umwelt (AFU) aus, dass die von der Vorinstanz eingereichten Berechnungen korrekt ausgeführt worden seien und die Vorgaben der anwendbaren Norm bzw. Richtlinie richtig übernommen worden seien. Jedoch handle es sich nicht um eine rechtmässig bewilligte Anlage mit Bestandesgarantie, sondern vielmehr um eine sanierungsbedürftige Anlage.