Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 29/2020), Seite 2/14 2. Das vorliegende Verfahren sei zu sistieren, bis die bestehende Stadionbeleuchtungsanlage saniert und deren Lichtemissionen den gültigen Normen und gesetzlichen Grenzwerten entsprechen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.