b) Innert der Auflagefrist vom 30. August bis 12. September 2017 erhoben unter anderem A.___ und B.___, Z.___, Eigentümer des rund 300 m vom Stadion bzw. vom nächsten Beleuchtungsmasten entfernt liegenden Grundstücks Nr. 002, Einsprache gegen das Bauvorhaben. c) Mit Beschluss vom 28. November 2017 erteilte die Baukommission Z.___ die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen und wies die Einsprache von A.___ und B.___ ab. Es wurde insbesondere verfügt, dass die zusätzliche Beleuchtungsstufe nur für Fussballspiele mit TV-Übertragung eingeschaltet werden darf.