b) Der Beschluss des Gemeinderates Y.___ vom 7. November 2017 wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung zurückgewiesen. 2. a) Der Rekurs Nr. 22-2958 von B.___, X.___, wird im Sinn der Erwägungen gutgeheissen. b) Der Beschluss des Gemeinderates Y.___ vom 12. April 2022 wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung zurückgewiesen. 3. a) B.___ bezahlen eine Entscheidgebühr von Fr. 2'000.–. Der von B.___ am 10. Mai 2022 geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'800.– wird angerechnet.