Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 18/2024), Seite 13/16 Rohgasgeruch im Reingas wahrnehmbar) zu ermitteln. Sind diese Anforderungen erfüllt, darf der eingebaute Luftwäscher ohne weitere Abklärungen berücksichtigt und der Mindestabstand entsprechend reduziert werden, ansonsten eben nicht. Im letzteren Fall würde der Mindestabstand unterschritten, weshalb die Anlage erneut zu sanieren oder stillzulegen wäre.