Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 18/2024), Seite 12/16 nicht realisiert haben, dass die Filteranlage zwischenzeitlich gar nicht mehr funktioniert hat. Auf Grund dieser Erkenntnisse ist unklar, ob dem zwischenzeitlich geflickten Bio-Luftwäscher hinsichtlich der Geruchsreduzierung tatsächlich ein Korrekturfaktor von 1,0 auf 0,3 zukommt und der vorgeschriebene Mindestabstand zu den Liegenschaften der betroffenen Nachbarn damit eingehalten werden kann. Dem wäre nur so, wenn Dank der Abluftreinigungsanlage die Mindestanforderungen erfüllt wären.