2.6 Der vorliegende Schweinestall wurde vor Jahren saniert, eine Abnahme des installierten Bio-Luftfilters fand jedoch nicht statt. Immerhin brachte der Einbau des verfügten Luftwäschers den betroffenen Nachbarn anfangs eine markante Verbesserung. Zwischenzeitlich werden jedoch anhaltend und von verschiedenen Seiten (wieder) Geruchsklagen erhoben. Während im Rahmen des Rekursverfahrens 1 nicht erklärbar war, warum der Schweinemaststall nun doch wieder zu übermässigen Geruchsimmissionen führen soll, zumal auch bei allen Begehungen kein Schweinegeruch feststellbar war, liegen Dank der detaillierten Aufarbeitung durch das AFU im Rekursverfahren 2 diesbezüglich neue Erkenntnisse vor.