f) Nachdem die Rekursgegner 2–6 dem vom Verfahrensleiter vorgeschlagenen weiteren einvernehmlichen Vorgehen nicht zustimmten, stellte dieser als Nächstes den Rekursentscheid in Aussicht. M. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen dagegen, Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 18/2024), Seite 10/16 Erwägungen