e) Die Vorinstanz beantragt mit Schreiben vom 18. Juli 2023 erneut, auf eine Rückweisung zu verzichten. Die Rekurrenten 2 erklären sich mit dem vorgeschlagenen Vorgehen mit Schreiben vom 18. Juli 2023 einverstanden. Die Rekursgegner 2 dagegen bestehen mit Schreiben vom 4. August 2023 darauf, dass zuerst der Luftfilter expertisiert werde, zumal es ihrer Meinung nach durchaus Fachleute gebe, die dazu in der Lage seien. Die restlichen Verfahrensbeteiligten lassen sich zum weiteren Vorgehen – wie schon bis anhin – nicht vernehmen.