Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 18/2024), Seite 9/16 der Luftreinhalteverordnung des Schweinemastbetriebs bestätigen zu lassen. b) Am 14. Juni 2023 teilt die angefragte Messfirma dem AFU mit, dass man grundsätzlich nicht verlässlich bewerten könne, ob das Abluftreinigungssystem den Anforderungen nach geltenden Normen entspreche.