Zudem sei der angefochtene Beschluss auch insofern widersprüchlich, als per sofort verboten werde, neue Schweine einzustallen, während die Wiederaufnahme des Betriebs von Abnahmemessungen im laufenden Betriebs abhängig gemacht werde. Da die Rekurrenten 2 jedoch grundsätzlich bereit seien, den Rechtsstreit einvernehmlich zu lösen, schlage er vor, vorerst von einer Rückweisung an die Vorinstanz abzusehen und den Rekurrenten 2 die Möglichkeit zu geben, von einer Messfirma die Funktionsfähigkeit/korrekte Dimensionierung des Bio-Luftwäschers wie auch die Einhaltung