Diese Erscheinung werde im Geruchsprotokoll bilderbuchhaft abgebildet. Das AFU empfehle deshalb, den Luftwäscher durch eine anerkannte Messstelle für Geruch überprüfen zu lassen. d) Die Rekurrenten 2 stimmen der vom AFU vorgeschlagenen Kontrolle mit Schreiben vom 25. Oktober 2022 zu. Demgegenüber erklären sich die Rekursgegner 2 mit Schreiben vom 30. Januar 2023 mit Geruchsmessungen erst dann einverstanden, wenn der Luftfilter selbst auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft worden ist. Die Rekurrenten 2 erklären sich darauf mit Schreiben vom 16. Februar und 17. April 2023 auch damit einverstanden.