Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 18/2024), Seite 7/16 Zur Begründung wird geltend gemacht, dass die Anlage bereits im Jahr 2009 saniert worden sei. Zwar seien später wiederum Geruchsklagen erhoben worden, an den durchgeführten Ortsbegehungen habe jedoch kein Schweinegeruch festgestellt werden können. Der erstmals kritische Bericht des AFU vom 25. Mai 2021 beruhe ausschliesslich auf Akten und teilweise Mutmassungen. Der Verfasser selbst habe den Stall nicht überprüft, sondern einzig auf die subjektiven Aufzeichnungen der Rekursgegner 2 abgestellt. Falsch sei, dass der Stall unterschiedlich belegt sei.