1. Es sei die Verfügung vom 12. April 2022 aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass der Luftwäscher im Schweinestall der Rekurrenten auf Grundstück 0001 bereits saniert worden ist. 3. Eventualiter sei die Sache zur nochmaligen Prüfung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 7,7 Prozent MWST) zu Lasten der Rekursgegnerschaft bzw. zu Lasten der Gemeinde Y.___.