Zur Begründung wird unter anderem angeführt, B.___ (Verfahren Nr. 22-2958; nachfolgend Rekurs 2) hätten unabhängig von der Bestätigung, dass der Bio-Luftfilter zwischenzeitlich repariert worden sei, nachzuweisen, dass die Anlage einwandfrei funktioniere. Auf den Entzug der aufschiebenden Wirkung eines allfälligen Rekurses werde verzichtet, weil keine Polizeigüter wie Leib, Leben oder hohe Sachwerte bedroht seien und der Zustand schon länger andauere. J. Gegen diesen Beschluss erhoben B.___, X.___,f durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 28. April 2022 Rekurs (Verfahren Nr. 22- 2958; nachfolgend Rekurs 2) beim Bau- und Umweltdepartement. Es werden folgende Anträge gestellt: