Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 18/2024), Seite 6/16 3. Die Einstallung von neuen Schweinen darf erst wieder erfolgen, wenn der vorhandene Defekt der Luftwäscheranlage repariert oder die Anlage ersetzt ist, eine entsprechende Abnahmemessung vorliegt und das Funktionieren der reparierten oder neuen Anlage durch das AFU bestätigt wird.