i) Am 12. April 2022 erliess der Gemeinderat Y.___ folgende Verfügung, wie sie bereits wortgleich zum rechtlichen Gehör eröffnet worden war: 1. Es wird festgestellt, dass die Abluftreinigungsanlage im Schweinestall Vers.-Nr. 286K nicht richtig funktioniert und die Anlage den Vorschriften der Emissionsbegrenzungen im Sinn von Art. 11 Abs. 1 und 2 USG nicht entspricht. 2. Es dürfen ab sofort bzw. ab Rechtskraft dieser Verfügung keine weiteren Schweine mehr eingestallt werden.